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Nach der Zustimmung durch den Bundesrat, trat am 28.02.2025 das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, kurz Gewalthilfegesetz, in Kraft. Das Gesetz ist ein großer Erfolg

für das Recht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt. Dem Umsetzungswillen durch die Politik gingen langjährige Forderungen- insbesondere von Frauenverbänden, zivilgesellschaftlichen Gruppierungen und Gleichstellungsstellen voraus. Die jährlich veröffentlichten erschreckend hohen Zahlen an versuchten und vollzogenen Femiziden unterstrich die Notwendigkeit des Handelns. Zudem hat sich Deutschland 2018 mit der Unterzeichnung der Instanbul-Konvention dazu bekannt, umfassende Regelungen zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu treffen. Bei der Instanbul-Konvention handelt es sich um das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11.05.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Durch das Gewalthilfegesetz ist der Gewaltschutz keine freiwillige Leistung mehr. Frauen und Kinder haben ab dem Jahr 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, die sie auch einklagen können.  

Bayern- wie auch alle anderen Bundesländer- müssen sich nun mit der Umsetzung des neuen Gesetzes befassen und eine Strategie erarbeiten, um die Beratung- und Schutzangebote flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen. Dabei ist auch eine angemessene geografische Verteilung der Angebote sicherzustellen. Für eine gute Umsetzung vor Ort ist auch die Expertise der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten von Bedeutung. Es ist wichtig, dass Gewaltschutz und Gleichstellung zusammen gedacht werden, denn Gleichberechtigung schützt vor Gewalt. Die kommunalen Gleichstellungsstellen machen sich auch weiterhin dafür stark, dass der Zugang und die Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt allen Betroffenen gewährt wird.