Im Notfall 24/7

Frauenhaus Caritas 0871 274900
Frauenhaus AWO 0871 921044
Polizei 110

Schutzeinrichtungen für von körperlicher und/oder psychischer Gewalt betroffener Frauen und ihrer Kinder:
- Rufbereitschaft rund um die Uhr 
- Unterbringung und Hilfe
- Telefonische und persönliche Beratung zur finanziellen, rechtlichen und sozialen Situation

 

Frauenhaus der Caritas
Postfach 2512
84009 Landshut
Tel.: 0871-274900
Fax: 0871-2762415
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.frauenhaus-landshut.de

Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Postfach1544
84003 Landshut
Tel.: 0871-921044
Fax: 0871-8000875
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.frauenhaus-awo-landshut.de

Telefonische und persönliche Beratung bei häuslicher Gewalt -> 24 Stunden telefonische Rufbereitschaft

Für eine Übergangszeit Unterkunft und Schutz vor häuslicher Gewalt für betroffene Frauen und deren Kinder

 

  1. Wer kann sich an uns wenden?

    Frauen, die von Häuslicher Gewalt betroffen sind und alle Personen, die Anliegen oder Fragen zum Thema Beziehungsgewalt haben oder Informationen über Schutzmaßnahmen benötigen.

    Welche Hilfsmöglichkeiten kann das Frauenhaus bieten?

    • Wohnmöglichkeit und Schutz
    • Krisenintervention und psychosoziale Beratung
    • Hilfe zur Erarbeitung einer Existenzsicherung und Lebensperspektive
    • Hilfe bei der Klärung rechtlicher und finanzieller Fragen
    • Vermittlung an andere Hilfeeinrichtungen und Fachstellen
    • Beratung bei der Erziehung und Versorgung der Kinder
    • Nachgehende Beratung

    Kosten der Unterkunft:

    • Es wird ein niedriger Tagessatz pro Frau und Kind berechnet.
    • Bewohnerinnen können selbst bezahlen oder stellen Antrag auf Grundsicherung.
Arten der Gewalt gegen Frauen
Grafik: Arten der Gewalt gegen Frauen

 

Vorgehensweise der Frauenhäuser bei häuslicher Gewalt:

Vorgehensweise der Frauenhäuser bei häuslicher Gewalt
Grafik: Vorgehensweise der Frauenhäuser bei häuslicher Gewalt