Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen Menschen zur Seite, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, vom Staat aber die Chance bekommen haben, sich in Freiheit zu "bewähren".
Der Aufgabenbereich der Bewährungshilfe umfasst die Betreuung und Überwachung der unter Bewährung und Führungsaufsicht stehenden Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenden gemäß den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und Strafgesetzbuchs (StGB).
Bewährungshilfe am Landgericht Landshut Tel.: 0871/84-1483
Niedermayerstr. 2 Fax: 09621 96241 2973
84028 Landshut
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